Die Rechtsgrundlage für Kollektivverhandlungen in Österreich ist im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) festgelegt. Gemäß dem ArbVG können Kollektivverträge zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits abgeschlossen werden. Daher begünstigt das österreichische Arbeitsrecht systematisch Kollektivverhandlungen, was dazu führt, dass die überwiegende Mehrheit der Kollektivverträge auf Branchenebene abgeschlossen wird. Kollektivverhandlungen sind generell auf den privaten Sektor beschränkt. Im öffentlichen Sektor werden Löhne und Arbeitsbedingungen – formell betrachtet – einseitig durch die Behörden festgelegt, tatsächlich jedoch in informellen Gesprächen mit den Gewerkschaften im öffentlichen Sektor ausgehandelt.
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EF10871